| e-mail aktuell Nr.41
Themen:
1. Dunkelheit: Crashgefahr bei Parkinson
2. Versicherer wagt sich an Demenz-Versicherung
3. Parkinson: Anticholinerge Therapeutika treiben Kognitionsabbau
4. Cholesterinsenker stoppt Parkinson bei Mäusen
5. Pflegefall mit Fallstricken / Wie Sie bei häuslicher Pflege zu Ihrem Geld kommen
1. Dunkelheit: Crashgefahr bei Parkinson
Bei schlechter Sicht durch Nebel oder in der Dämmerung haben Patienten mit Parkinson-Erkrankung besonders Schwierigkeiten, ihr Auto unter Kontrolle zu halten. Ein Simulatortest zeigt eine erhöhte Unfallgefahr.
Bei M. Parkinson können zu den Bewegungsstörungen auch Beeinträchtigungen des Sehens und der visuellen Informationsverarbeitung hinzukommen. Um die Auswirkungen solcher Probleme auf die Fahrtüchtigkeit zu untersuchen, setzten Neurologen aus Iowa/USA 67 Patienten mit einem milden bis mittelschweren Parkinson, die im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, sowie 51 gesunde Kontrollpersonen in einen Fahrsimulator. Zunächst testeten sie die Fahrtüchtigkeit bei guten Sichtverhältnissen, dann folgte die Simulation einer Situation mit schlechter Sicht durch Nebel und eine Begegnung mit einem anderen Auto mit hohem Unfallrisiko.
In allen Situationen überfuhren die Parkinson-Patienten häufiger die Mittel- oder Randlinie als die Gesunden. Bei schlechter werdender Sicht nahmen solche Unsicherheiten bei den Patienten deutlich stärker zu als bei den Kontrollpersonen. Einer Unfallgefahr auszuweichen, schafften die Patienten in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht: 76% wurden in der Simulation in einen Unfall verwickelt. In der Kontrollgruppe waren es nur 37%. Die Reaktionszeit war bei den Patienten länger (2,7 vs. 2.1 Sekunden) und sie fuhren auch noch mit einer höheren Geschwindigkeit in den Unfall hinein (79 km/h vs. 63 km/h). Schlechte Ergebnisse im Simulationstest gingen bei den Parkinson-Patienten mit schlechten Ergebnissen in verschiedenen anderen Tests einher. So war die Verarbeitungsgeschwindigkeit visueller Reize reduziert und die räumliche Signalverarbeitung, die visuellen Sensitivität bei kontrastschwachen Bedingungen und die Bewegungswahrnehmung verschlechtert. Außerdem gingen ungünstige Simulatorergebnisse auch mit einer verringerten Bewegungsgeschwindigkeit und mit Einschränkungen in den Aktivitäten des täglichen Lebens einher.
(Quelle: DNP - Der Neurologe & Psychiater, 14.10.2009)
zum
Seitenanfang
2. Versicherer wagt sich an Demenz-Versicherung
Die Bundesbürger werden immer älter und damit steigt auch das allgemeine Risiko einer Demenz-Erkrankung. Die finanziellen Folgen einer Demenz-Erkrankung sind allerdings durch die gesetzliche Pflegeversicherung kaum abgesichert. Um diese Lücke zu füllen, bieten die KarstadtQuelle Versicherungen seit November 2009 als erster deutscher Versicherer den Zusatztarif “Demenz Geld" an. Ab einer Demenz mittleren Grades erhält der Versicherte monatlich bis zu 600 Euro. Das Geld ist zur freien Verfügung und kann etwa zur Finanzierung zeitweiser Tagesbetreuung verwendet werden - ohne Kostennachweis oder Wartezeit.
Bei der neuen Demenzgeld-Versicherung erhält der Versicherte - je nach gewählter Beitragshöhe - bis zu 600 Euro pro Monat, sobald ein Neurologe oder Psychiater eine mittelschwere Demenz festgestellt hat. Ab dieser Ausprägung ist der Erkrankte auf fremde Hilfe angewiesen. Für einen monatlichen Beitrag von beispielsweise rund 15 Euro kann sich ein 50-Jähriger ein monatliches Demenzgeld von 300 Euro sichern, solange die Demenz besteht.
Die Zahlung ist unabhängig von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und vom Bestehen körperlicher Pflegebedürftigkeit. Lediglich in den ersten fünf Jahren bestehen gestaffelte Leistungseinschränkungen von 10 bis 50 Prozent (Ausnahme: Demenz als Folge eines Unfalls). Die Versicherung ist übrigens kein Knebelvertrag: Sie kann monatlich gekündigt werden.
Da viele Betroffene trotz ihrer Krankheit nicht körperlich pflegebedürftig sind, werden sie auch nicht in eine Pflegestufe nach den Kriterien der gesetzlichen Pflegeversicherung eingestuft - Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung entfallen deshalb meist. Je nach Schwere der Erkrankung ist seit der jüngsten Pflegereform lediglich eine monatliche Kostenerstattung von 100 bzw. 200 Euro für den erhöhten Betreuungsaufwand bei “erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz” - wie etwa Demenz - vorgesehen. Die dadurch entstehende finanzielle Lücke kann durch die neue Versicherung zumindest teilweise geschlossen werden.
Die KarstadtQuelle Versicherungen gehören übrigens nicht zur insolventen “Quelle”, sondern zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchner Rückversicherung, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
(Quelle: www.firmenpresse.de, 19.11.2009)
zum Seitenanfang
3. Parkinson: Anticholinerge Therapeutika treiben Kognitionsabbau
Nach einer Langzeit-Studie aus Norwegen trägt die anticholinerge Medikation ganz wesentlich zur Demenzprogression beim Parkinson-Syndrom bei. In einer Kohorte von ursprünglich 235 Patienten mit dieser neurodegnerativen Erkrankung hatten im Laufe von acht Jahren mehr als 40% wegen verschiedener Indikationen Medikamente mit anticholinergen Effekten erhalten. Der kognitive Abbau gemessen am Mini-Mental-State-Examination-(MMSE-)Wert war bei so behandelten Patienten signifikant stärker als bei den Patienten, die keine anticholinerg wirkenden Medikamente erhalten hatten; der MMSE nahm im Median um 6,5 Punkte ab, bei den Patienten ohne Anticholinergika nur um 1 Punkt. Bei Berücksichtigung weiterer Faktoren für einen kognitiven Abbau blieb letztlich sowohl die kumulierte anticholinerge Wirkung durch verschiedene Medikamente, als auch die Dauer der anticholinergen Therapie als treibender Faktor für den kognitive Abbau wesentlich. Deshalb sollte eine Therapie mit solchen Substanzen bei Parkinson gut überlegt werden. In der Studie erhielten die Patienten unter anderem zahlreiche anticholinerg wirkende Antidepressiva, Neuroleptika, aber auch Anxiolytika, Herzmittel oder COPD-Medikamente. Ein interessanter Nebenbefund gibt Anlass zu Spekulationen: Die Studie ergab Hinweise auf einen fördernden Effekt der Anticholinergika auf die Depression.
(Quelle:DNP - Der Neurologe & Psychiater, 07.10.2009)
zum
Seitenanfang
4. Cholesterinsenker stoppt Parkinson bei Mäusen
Handelsübliche Cholesterinsenker verhindern möglicherweise das Fortschreiten der Parkinson-Krankheit. Der Wirkstoff Simvastatin machte die biochemischen und zellulären Veränderungen der Nervenkrankheit im Gehirn von Mäusen rückgängig. Das berichten Forscher der Rush University/USA. Die Neurologen testeten die Wirkung von Simvastatin und Pravastatin bei Mäusen, die nach einer chemischen Behandlung einen ähnlichen Krankheitsverlauf zeigten wie Parkinson-Patienten. Bei den beiden Medikamenten handelt es sich um so genannte Statine, welche die Cholesterin-Produktion im Körper hemmen. Beide Substanzen verhinderten Entzündungen im Gehirn, brachten dort die Botenstoffe ins Gleichgewicht und verbesserten die Bewegung der Tiere. Allerdings wirkte sich Simvastatin deutlich stärker aus als Pravastatin.
Das Forscherteam kam auf die Idee, Cholesterinsenker zu untersuchen, nachdem es mehr über die Entwicklung von Parkinson herausgefunden hatte. Studien hatten ergeben, dass das Eiweiß p21Ras dabei eine zentrale Rolle spielt - und genau dieses Protein wird von Simvastatin und Co. blockiert. “Wenn wir es schaffen, diese Ergebnisse bei Parkinson-Patienten unter klinischen Bedingungen zu reproduzieren, wäre das ein bemerkenswerter Fortschritt in der Behandlung dieser neurodegenerativen Erkrankung", sagte Kalipada Pahan, Leiter der Studie.
(Quelle: Journal of Neurosciences 2009; 29: 13543-13556)
zum
Seitenanfang
5. Pflegefall mit Fallstricken / Wie Sie bei häuslicher Pflege zu Ihrem Geld kommen
Seit gut einem Jahr ist die Pflegereform in Kraft. Die Reform fördert vor allem die häusliche Pflege. Vielen Versicherten, deren Angehörige Pflegetätigkeiten übernehmen, steht Geld für diese Hilfe zu. Aber Vorsicht - Fallstricke behindern die Ansprüche. “Rund ein Drittel aller Anträge auf Pflegeleistungen wird von den Pflegekassen abgelehnt”, sagt Rechtsanwältin Christina Manthey, des Ratgebers “Die neue Pflegeversicherung”.
Damit die Pflegeversicherung zahlt, muss der Pflegebedürftige nachweisen, dass er täglich mindestens 46 Minuten Hilfe für seine Grundpflege benötigt, erläutert Christina Manthey. “Nicht viel, denken die meisten. Gerechnet wird aber in so genannten Zeitkorridoren.” Und die gehen oft an der Realität vorbei: 1-2 Minuten fürs Aufstehen oder Zubettgehen, 4-6 Minuten fürs Entkleiden, maximal 10 Minuten für die Oberkörperwäsche. Wer mit pflegebedürftigen Menschen zusammenlebt, weiß, dass diese Zeiten sehr knapp bemessen sind. Nicht nur das. Nimmt der Angehörige die Mahlzeiten z. B. gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen ein, um ihm Gesellschaft zu leisten, gilt das als häusliches Miteinander - und zählt nicht mehr zur Grundpflege. “Essen Sie daher besser alleine und konzentrieren Sie sich dann ausschließlich auf den Patienten.
Muss der Pflegebedürftige regelmäßig zum Arzt, wird die Begleitung nur als Grundpflege angerechnet, wenn der Angehörige die ganze Zeit bei ihm bleibt. Erledigt dieser während der Warte- und Behandlungszeit die Wocheneinkäufe, akzeptiert die Pflegekasse den Zeitaufwand für den Arztbesuch nicht. Und macht der Angehörige schon mal das Bett, und räumt auf, während sich der Pflegebedürftige ankleidet, gilt der Zeitaufwand nicht als Hilfe beim Ankleiden und wird ebenfalls nicht zur Grundpflege gerechnet. Die Zeit kann nur bei der hauswirtschaftlichen Versorgung berücksichtigt werden, die zusätzlich mindestens 45 Minuten täglich umfassen muss.
Menschlichkeit und Organisationsgeschick bei der Pflege eines Angehörigen führen leider immer wieder zu Streichungen bei der finanziellen Unterstützung durch die Pflegeversicherung, beklagt Anwältin Manthey. Es sei daher für alle Familienmitglieder wichtig, sich schon vor einem möglichen Pflegefall mit den rechtlichen aber auch finanziellen Folgen vertraut zu machen, um die vorgesehenen Zuschüsse hinterher auch zu bekommen.
In ihrem Ratgeber zeigt Christina Manthey anhand zahlreicher Beispiele, Checklisten und Musterschreiben, welche Rechte dem Pflegeversicherten und seinen Angehörigen zustehen und wie sie sich durchsetzen lassen. Zu beziehen ist das Buch über den Buchhandel: Christina Manthey, Die neue Pflegeversicherung, Reihe Beck kompakt, Verlag C.H.Beck 2009, ISBN 978-3-406-58563-0. Preis 6,80 Euro
zum
Seitenanfang
|